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Was muss der Vermieter beachten, wenn der Mieter wechselt?

Seit dem 1. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Danach hat der Vermieter bzw. sein beauftragter Verwalter eine Mitwirkungspflicht bei der An- bzw. Abmeldung des Mieters. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann er mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro betraft werden.

Der Mieter hat die Pflicht, sich innerhalb von 2 Wochen nach Ein- oder Auszug umzumelden . Dazu ist der Vermieter verpflichtet, ihm innerhalb einer Frist von 2 Wochen eine Meldebestätigung auszustellen und ihm zur Verfügung zu stellen. Er kann aber auch die Meldebehörde selbst informieren.

Versäumt der Vermieter die Ausstellung und Aushändigung der Meldebestätigung, kann der Mieter dies der Meldebehörde mitteilen. Dann können bis zu 1000 Euro fällig werden. Es empfiehlt sich deshalb für den Vermieter, bei Einzug bzw. Auszug sich die Übergabe der Meldebestätigung bestätigen zu lassen.

Was muss die Meldebestätigung enthalten?
1. Name und Anschrift des Vermieters
2. Datum des Einzugs bzw. Datum des Auszugs.
3. Anschrift und Bezeichnung des Mietobjekts
4. Name, Vorname und Geburtsdatum der meldepflichtigen Personen.
5. Ort, Datum und Unterschrift des Vermieters.

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